Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und kann nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt angeboten werden.
Bei der ersten Therapiesitzung wird ein ausführliches Gespräch bezüglich Ihrer Beschwerden und Ihres gesundheitlichen Zustandes geführt. Danach findet eine umfassende Untersuchung statt. Anhand der daraus resultierenden Diagnose erfolgt eine Behandlung ausschließlich mit den Händen.
Bei Verwachsungen, Bewegungsstörungen und Blockaden wird die entsprechende Region mit parietalen, viszeralen und kraniosakralen Techniken behandelt. Die Dysfunktionen werden auf diese Weise aufgehoben und somit der Körper zur Selbstheilung angeregt. Dabei wird der Körper als eine Einheit betrachtet und es werden die Ursachen behandelt und nicht nur die Symptome.
Bei schwierigen, langsamen und sehr schnellen Geburten, als auch Kaiserschnittentbindungen können Spannungen oder Verletzungen im empfindlichen Gewebe ihres Kindes entstehen.
Hier setzt die kinderosteopathische Behandlung mit sanften Techniken an, um das Gleichgewicht im Körper des Kindes wiederherzustellen und so den Selbstheilungsprozess zu aktivieren.
Ihr Kind befindet sich im ständigen Wachstum, weshalb der Körper andauernden Veränderungen ausgesetzt ist. Auch hierbei kann die Osteopathie bei Beschwerden, Stauungen und hormonellen Veränderungen die gesunde Entwicklung des Kindes fördern.
Private Krankenkassen:
Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden.
Bitte informieren sie sich diesbezüglich bei ihrer privaten Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenkassen:
In den letzten Jahren unterstützen immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Jedoch ist hierfür ein Privatrezept eines Arztes zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse notwendig.
Bitte informieren sie sich diesbezüglich bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse.